Therapie
Systemische Familien- und Psychotherapie
Verschiedene Belastungen oder Veränderungen im Leben führen zu psychischen Leidensdruck und Erkrankungen. Gemeinsam gestalten wir einen Prozess, der bei der Linderung und Heilung hilfreich sein kann.
Was bedeutet »Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision«
Diese Bezeichnung mag auf den ersten Blick lang klingen, ist aber ein Qualitätsmerkmal für eine Therapie auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand.
Hier sind die wichtigsten Punkte kurz erklärt:
- Abgeschlossene Grundausbildung: Der Therapeut hat bereits die Grundlagen psychotherapeutischen Ausbildung (das Propädeutikum) als auch den ersten Teil der fachlichen Ausbildung (Fachspezifikum) den erfolgreich absolviert.
- Staatliche Berechtigung: Die Person ist vom Bundesministerium offiziell dazu berechtigt, eigenständig psychotherapeutisch zu arbeiten und Patienten zu behandeln.
- Laufende Qualitätssicherung: »Unter Lehrsupervision« bedeutet, dass die therapeutische Arbeit regelmäßig mit erfahrenen Lehrsupervisoren (langjährigen Experten) reflektiert wird. Dies geschieht selbstverständlich anonymisiert unter Einhaltung der Schweigepflicht.
Ihre Vorteile: Sie profitieren von einem Therapeuten, der sich in der intensivsten Phase seiner Spezialisierung befindet und dessen Arbeit durch zusätzliche Fachexpertise von außen doppelt abgesichert wird.
Häufige Fragen
Was ist Systemische Familientherapie und Psychotherapie?
In der systemischen Psychotherapie betrachten wir Ihr Anliegen nicht isoliert, sondern im Gefüge Ihrer Beziehungen (Familie, Partnerschaft, Beruf), sowie Ihrer eigenen Anteile. Wie bei einem Mobile beeinflusst die Bewegung eines Teils das gesamte System.
Als Systemischer Therapeut arbeite ich sowohl im Einzelsetting, als auch mit Paaren, Familien und Gruppen.
Gemäß dem österreichischen Psychotherapiegesetz ist dies ein wissenschaftlich anerkanntes Heilverfahren zur Linderung von psychischen Leidenszuständen. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für systemische Therapie (ÖAS) betont dabei besonders Ihre vorhandenen Stärken (Ressourcen) und die wechselseitige Wirkung Ihrer sozialen Kontakte.
Was bedeutet »Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision«?
Diese Bezeichnung mag auf den ersten Blick lang klingen, ist aber ein Qualitätsmerkmal für eine Therapie auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand. Hier sind die wichtigsten Punkte kurz erklärt:
- Abgeschlossene Grundausbildung: Der Therapeut hat bereits die Grundlagen psychotherapeutischen Ausbildung (das Propädeutikum) als auch den ersten Teil der fachlichen Ausbildung (Fachspezifikum) erfolgreich absolviert.
- Staatliche Berechtigung: Die Person ist vom Bundesministerium offiziell dazu berechtigt, eigenständig psychotherapeutisch zu arbeiten und Patienten zu behandeln.
- Laufende Qualitätssicherung: „Unter Lehrsupervision“ bedeutet, dass die therapeutische Arbeit regelmäßig mit erfahrenen Lehrsupervisoren (langjährigen Experten) reflektiert wird. Dies geschieht selbstverständlich anonymisiert unter Einhaltung der Schweigepflicht.
Ihre Vorteile: Sie profitieren von einem Therapeuten, der sich in der intensivsten Phase seiner Spezialisierung befindet und dessen Arbeit durch zusätzliche Fachexpertise von außen doppelt abgesichert wird.
Was passt zu mir, Psychotherapie oder Coaching?
Um Ihnen die Wahl zwischen Systemischem Coaching und Psychotherapie zu erleichtern, hilft diese kurze Checkliste:
Wann ist Systemisches Coaching der richtige Weg?
- Gesundheit: Sie fühlen sich psychisch stabil und belastbar, stehen aber vor einer konkreten Herausforderung.
- Ziele: Sie suchen Unterstützung bei beruflichen Entscheidungen, Rollenklärungen oder persönlichen Veränderungswünschen.
- Hilfe zur Selbsthilfe: Sie benötigen einen neutralen Blick von außen, um Ihre eigenen Kompetenzen (Ressourcen) wieder effektiver nutzen zu können.
- Lösung: Der Fokus liegt auf der Erarbeitung von Strategien für ein spezifisches, abgegrenztes Thema in der Gegenwart und Zukunft.
Wann ist Systemische Psychotherapie der richtige Weg?
- Leidensdruck: Sie fühlen sich durch Ihre psychische Verfassung im Alltag stark eingeschränkt (z. B. durch Ängste, Depressionen, Erschöpfung).
- Symptome: Sie bemerken körperliche oder seelische Beschwerden, die Ihre Lebensqualität mindern.
- Heilung: Das Ziel ist die Linderung oder Heilung einer psychischen Belastung oder Erkrankung gemäß dem Psychotherapiegesetz.
- Tiefe: Sie möchten biografische Muster verstehen und langfristig verarbeiten.
Ein wichtiger Hinweis: Ein seriöser systemischer Prozess erkennt die Grenzen der jeweiligen Methode. Sollte sich im Coaching zeigen, dass ein tiefergehender therapeutischer Bedarf besteht, besprechen wir gemeinsam den Übergang in eine psychotherapeutische Behandlung.
Welche Kosten kommen auf mich zu, kann ich das mit der Krankenkasse verrechnen?
Meine Honorare für Psychotherapie und Coaching gestalten sich folgendermaßen:
- Therapie-Einzelstunde (50 Minuten): 75,- Euro
- Therapie-Doppelstunde (90 Minuten): 150,- Euro
- Coaching-Stunde (50 Minuten): 100,- Euro
- Beratung, Workshops, Gruppensettings auf Anfrage
Bei einem Psychotherapeuten in Fachausbildung unter Lehrsupervision ist noch keine Kassenrefundierung möglich, daher gestalten sich die Honorare auch entsprechend günstiger.
Ggf. ist bei privaten Zusatzversicherungen eine (Teil-)Refundierung möglich, bitte erfragen Sie dies bei Ihrem Versicherungsträger.
Im Einzelfall kann Psychotherapie auch zum Sozialtarif angeboten werden (z. B. über das Projekt TIRAM).
Welche Rahmenbedingungen gelten bei der Psychotherapie?
Freie Wahl des Therapeuten
- Sie haben das Recht, Ihren Therapeuten oder Therapeutin frei zu wählen (aus der Liste der eingetragenen Psychotherapeut:innen in Österreich). Eine Behandlung findet nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung statt.
- Sie haben das Recht auf Information über Art und Dauer der Therapie, sowie über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen.
Absolute Verschwiegenheit seitens des Therapeuten
- Alles was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten. Wir sind als Psychotherapeuten gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber Behörden, Ärzt:innen, Angehörigen, usw.
- Die Verschwiegenheit darf gegenüber Dritten nur gebrochen werden, wenn Sie dazu ausdrücklich und schriftlich Ihre Einwilligung geben oder wenn schwerwiegende Gründe lt. Psychotherapiegesetz 2024 § 45 vorliegen.
Einsichtnahme in Ihre Dokumentation
- Ich bin im Rahmen der Dokumentationspflicht verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z. B. Beginn und Ende der Therapie, Empfehlungen bezüglich Konsultation anderer Spezialist:innen des Gesundheitswesens, u. Ä.). In diese Aufzeichnungen dürfen Sie auch Einsicht nehmen.
Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen, was ist zu beachten?
Absageregelung
Vereinbarte Termine gelten als fixiert und müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Es sei denn es erfolgt zeitgerechte Absage (spätestens 48 Stunden vorher, bei kurzfristiger Erkrankung bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung vom selben Tag 24 Stunden vorher).
Sollte ich als Therapeut kurzfristig verhindert sein, bin ich ebenfalls verpflichtet, Ihnen umgehend Bescheid zu geben und einen möglichst kurzfristigen Ersatztermin anzubieten.
Urlaube oder andere planbare Unterbrechungen werden von beiden Seiten rechtzeitig angekündigt.
Pünktlichkeit
Ich bitte Sie, ihre Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Da es uns leider in meiner Praxis nicht möglich ist, einen eigenen Wartebereich anzubieten, rechnen Sie bitte damit, dass ich Sie erst ca. 5 Minuten vor Beginn Ihrer Sitzung einlassen kann. Der allgemeine Warte- und Aufenthaltsbereich des ÖJAB Hauses vor der Rezeption oder dem Speisesaal kann gerne von Ihnen genutzt werden.